06.10.2020

Nutzungshinweise Gelände Kleinwiehe

Hinweise für die Nutzung des Reitgeländes in Kleinwiehe

Mitglieder (aktive) des Reit- und Fahrvereins Großenwiehe können jederzeit gebührenfrei
reiten, aber nur mit Geländekopfnummern, die zu erwerben sind in der Geschäftstelle.

Mail:

Die Geländekopfnummer ist der Nachweis über die Vereinszugehörigkeit. Wer ohne
Geländekopfnummer reitet, wird sofort vom Platz verwiesen - weisungsberechtigt ist
in diesem Fall jedes Vereinsmitglied.

 
Ausritte in Kleinwiehe
Wer das Gelände in Kleinwiehe nutzt und dies mit einem Ausritt verbindet, vermeidet es bitte durch das Dorf zu reiten. Es gab von den Anwohnern beschwerden, dass viele Pferdeäppel nicht entsorgt wurden.

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Nichtmitglieder (d.h. auch Reiter aus dem Reiterbund Nordmark SL-FL u. FL) können das
Gelände nur mit Anmeldung und Unterricht bei einem qualifizierten Ausbilder nutzen.

 Für die Geländenutzung fällt eine Gebühr

von 15,- € an.

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Weitere Nutzungsmöglichkeiten unseres Geländes für vereinsfremde Trainer
Das Training muss 1 Woche vorher mit folgenden Angaben beim Reit- und Fahrverein angemeldet werden:

Verein-, oder Betrieb
Ausbildername
Datum und Zeitraum der Nutzung
Teilnehmer Anzahl
Ausbilder muss über eine Reitlehrerhaftpflicht verfügen.
Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Nutzung des Geländes  von Nichtmitgliedern des RuFV Großenwiehe erfolgen.

Die Kosten betragen pro Pferd 15€. Der Ausbilder hat einen Abrechnungsbogen auszufüllen. Bei Verstoß wird ein Strafgeld in Höhe von 50€ erhoben.

Anmeldungen bitte an Stefanie Schatz per WhatsApp 0176 61414474 

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Der RuFV übernimmt keinerlei Haftung. Das Gelände bzw. die Sprünge sind vor der
Benutzung auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen.

Die Anfahrt und das Parken hat gemäß Anfahrtsskizze zu erfolgen. Es darf nicht auf beiden Seiten der Straße geparkt werden!!!

Reit- und Fahrverein Großenwiehe
Der Vorstand

06.10.2020

Hallen- und Platzordnung

Die Reitanlage steht den Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Großenwiehe zur Verfügung.

Folgende Regeln sind einzuhalten:

  1. Jedes Pferd besitzt eine Haftpflichtversicherung. Andernfalls ist die Nutzung der Anlage untersagt.
  2. Die Zufahrt zum Vereinsgelände führt durch das Wohngebiet und eine Einhaltung der Verkehrsregeln, sowie eine Rücksichtnahme den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber wird vorausgesetzt.
  3. Geparkt wird auf den ausgewiesenen Flächen vor den Hallen. Die Zufahrt an der kleinen Halle ist freizuhalten! Das heißt es ist den anderen Nutzern möglich geraderaus zur großen Halle auf den Platz zu fahren.
  4. Die Pferde können in den Hallen an den Anbindern gesattelt und versorgt werden. Es ist untersagt die Pferde für einen längeren Zeitraum als das Auf- und Absatteln (inkl. Bahnpflege) dort anzubinden.
  5. Nach jedem Reiten sind die Reitbahnen von den Pferdeäpfeln zu befreien.
  6. Die Vorräume der Hallen sind nach jedem Reiten zu fegen.
  7. Der Parkplatz wird ebenfalls abgeäppelt.
  8. Wer zur Anlage hinreiten kann, sorgt dafür das die Straßen von dem Pferdemist befreit werden. Das heißt nicht diesen nur zur Seite zu schieben, sondern langfristig zu entfernen.
  9. Hindernismaterial ist sorgsam wieder im Stangenraum einzusortieren.
  10. Stangen auf dem Außenplatz werden nach dem Nutzen wieder vom Boden aufgesammelt.
  11. Die Schubkarren sind rechtzeitig zu leeren und wieder an den Ursprungsort zu stellen. Besen, Schaufeln etc. sind ebenfalls ordnungsgemäß wegzuräumen.
  12. Von anderen Reitern vergessene Kleidung oder Equipment wird nicht einfach mitgenommen, sondern in die Kantine gelegt und die Geschäftsstelle ist per Mail zu informieren.
  13. Zu den Dressurunterrichten können die Plätze mitgenutzt werden.
  14. Bei den Springunterrichten (außer beim freien Springen am Sonntag) ist eine Mitnutzung untersagt.
  15. Abreiten in der kleinen Halle für den Springunterricht ist nicht gestattet.
  16. Die Trainer verpflichten sich ihre Unterrichte einzuhalten und Ausfälle rechtzeitig zu melden.
  17. Die Bahnregeln der jeweiligen Halle hängen vor Ort aus und sind einzuhalten. Longieren, wälzen etc. auf den Außenplätzen ist untersagt!

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Vereinsfremde Reiter melden sich bei der Geschäftsstelle an und entrichten vorab ein Gebühr von 10,-€ an den Reit- und Fahrverein Großenwiehe.

Die Gebühr für die Geländenutzung in Kleinwiehe beträgt 15,- €. Vereinsfremde Reiter dürfen das Gelände nur mit einem Trainer nutzen. Anmeldung bitte an den Aktivensprecher Gelände.

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Vereinsfremde Reiter die an den Unterrichten teilnehmen entrichten die Gebühr an den Trainer und dieser leitet diese ohne Aufforderung weiter an den RuFV Großenwiehe.

 

Bei Nichteinhaltung der Regeln behält der Verein sich vor die Anlage für gewisse Zeiträume zu schließen

WILLKOMMEN

Wir begrüßen Sie recht herzlich auf unserer Homepage.

Herzlich Willkommen auf der Homepage vom
Reit- und Fahrverein Großenwiehe.

Wir sind ein aktiver Reitverein, gerade im Bereich
der Vielseitigkeit sehr erfolgreich.
Wir bieten Reitmöglichkeiten in allen Sparten.
Auch der Breitensport hat bei uns seinen Platz.

Für Anregungen und Hinweise um unsere
zu verbessern, sind wir dankbar.

Viele ältere Inhalte sind weiterhin im Archiv
aufrufbar. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fleischmann
 1. Vorsitzender 

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