Hallen- und Platzordnung

Die Reitanlage steht den Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Großenwiehe zur Verfügung.

Folgende Regeln sind einzuhalten:

  1. Jedes Pferd besitzt eine Haftpflichtversicherung. Andernfalls ist die Nutzung der Anlage untersagt.
  2. Die Zufahrt zum Vereinsgelände führt durch das Wohngebiet und eine Einhaltung der Verkehrsregeln, sowie eine Rücksichtnahme den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber wird vorausgesetzt.
  3. Geparkt wird auf den ausgewiesenen Flächen vor den Hallen. Die Zufahrt an der kleinen Halle ist freizuhalten! Das heißt es ist den anderen Nutzern möglich geraderaus zur großen Halle auf den Platz zu fahren.
  4. Die Pferde können in den Hallen an den Anbindern gesattelt und versorgt werden. Es ist untersagt die Pferde für einen längeren Zeitraum als das Auf- und Absatteln (inkl. Bahnpflege) dort anzubinden.
  5. Nach jedem Reiten sind die Reitbahnen von den Pferdeäpfeln zu befreien.
  6. Die Vorräume der Hallen sind nach jedem Reiten zu fegen.
  7. Der Parkplatz wird ebenfalls abgeäppelt.
  8. Wer zur Anlage hinreiten kann, sorgt dafür das die Straßen von dem Pferdemist befreit werden. Das heißt nicht diesen nur zur Seite zu schieben, sondern langfristig zu entfernen.
  9. Hindernismaterial ist sorgsam wieder im Stangenraum einzusortieren.
  10. Stangen auf dem Außenplatz werden nach dem Nutzen wieder vom Boden aufgesammelt.
  11. Die Schubkarren sind rechtzeitig zu leeren und wieder an den Ursprungsort zu stellen. Besen, Schaufeln etc. sind ebenfalls ordnungsgemäß wegzuräumen.
  12. Von anderen Reitern vergessene Kleidung oder Equipment wird nicht einfach mitgenommen, sondern in die Kantine gelegt und die Geschäftsstelle ist per Mail zu informieren.
  13. Zu den Dressurunterrichten können die Plätze mitgenutzt werden.
  14. Bei den Springunterrichten (außer beim freien Springen am Sonntag) ist eine Mitnutzung untersagt.
  15. Abreiten in der kleinen Halle für den Springunterricht ist nicht gestattet.
  16. Die Trainer verpflichten sich ihre Unterrichte einzuhalten und Ausfälle rechtzeitig zu melden.
  17. Die Bahnregeln der jeweiligen Halle hängen vor Ort aus und sind einzuhalten. Longieren, wälzen etc. auf den Außenplätzen ist untersagt!

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Vereinsfremde Reiter melden sich bei der Geschäftsstelle an und entrichten vorab ein Gebühr von 10,-€ an den Reit- und Fahrverein Großenwiehe.

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Vereinsfremde Reiter die an den Unterrichten teilnehmen entrichten die Gebühr an den Trainer und dieser leitet diese ohne Aufforderung weiter an den RuFV Großenwiehe.

 

Bei Nichteinhaltung der Regeln behält der Verein sich vor die Anlage für gewisse Zeiträume zu schließen